Räumungsfirma Winterthur – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der Räumungsfirma Winterthur und ihren Kundinnen/Kunden mit Sitz/Lieferadresse in der Schweiz. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Auslieferung der Ware oder durch Erbringung der Leistung zustande.
3. Preise, Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive gesetzlicher MwSt. und zuzüglich allfälliger Liefer‑/Servicekosten gemäss Offerte/Preisliste. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
4. Lieferung, Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen gemäss Tourenplanung und Verfügbarkeit. Mit Übergabe an den Kunden (Rampe/Verwendungsort) geht die Gefahr auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
5. Mindestmengen, Verpackung
Mindestbestellmengen, Verpackungseinheiten und Palettentausch richten sich nach Preisliste/Offerte. Zusätzliche Leistungen (z. B. Sonderzustellungen) werden separat verrechnet.
6. Prüfpflicht, Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengen‑/Sortenabweichungen und Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und uns innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterlassene oder verspätete Rügen führen zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
7. Gewährleistung
Für berechtigte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für verderbliche Waren gilt eine verkürzte Rüge‑ und Gewährleistungsfrist.
8. Zahlungskonditionen
Zahlbar gemäss Offerte/Rechnung (z. B. innert 10/30 Tagen netto). Bei Verzug fallen Verzugszinsen und Mahnkosten an; wir behalten uns Lieferstopp und Inkasso vor. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Rechnungswert der betroffenen Lieferung beschränkt. Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Lebensmittelsicherheit
Produktion und Lieferung erfolgen nach anerkannten Hygienestandards. Der Kunde stellt die Einhaltung der Kühlkette ab Gefahrübergang sicher und verwendet Produkte innerhalb der Haltbarkeit.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb unserer Kontrolle (z. B. behördliche Massnahmen, Streik, Lieferengpässe, Verkehrsstörungen) befreien uns für die Dauer der Störung und deren Nachwirkung von der Leistungspflicht; Liefertermine verlängern sich angemessen.
13. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Vertragsbezogene Daten werden zur Abwicklung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen bearbeitet.
14. Salvatorische Klausel, Abtretung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Rechte und Pflichten dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten/übertragen werden.
15. Recht, Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Winterthur (ZH), Schweiz.